Unterstützung für die Datenschutz-Dokumentation in Ihrer Behörde
Die EU-Datenschutzgrundverordnung muss seit Mai 2018 umgesetzt werden. Sie löst die vorigen gesetzlichen Bestimmungen ab und stellt einige Anforderungen, vor allem auch in Bezug auf den technischen Datenschutz. Die Verordnung betrifft alle Behörden und Kommunen, die personenbezogene Daten erheben und speichern. Mit einem ganzheitlichen Datenschutz-Konzept sorgen Sie für rechtliche Sicherheit und konzentrieren sich auf Ihre Kernaufgabe: die reibungslosen Abläufe in Ihrer Behörde zu garantieren.
Stellen Sie sich vor, dass Ihre „Hausaufgaben“ gemacht sind. Mithilfe unserer leicht verständlichen Mustervorlagen und unterstützt durch praktische Hilfestellung haben Sie die gesamte Dokumentation für Ihre Behörde gemäß Datenschutzgrundverordnung erstellt – Gratulation!
Weil Datenschutz aber keine einmalige Sache ist, ist es wichtig, am Ball zu bleiben. Unser Datenschutz-Betreuungskonzept sieht innerhalb einer monatlichen Pauschale regelmäßige Revisionstermine vor. Damit gehen Sie sicher, keine gesetzliche Neuerung zu verpassen und nützen die Chance, interne Prozesse zeitnah anzugleichen. Selbst bei personellen Veränderungen bleiben Sie stets auf dem Laufenden. Und im Bereich Datenschutz stehen Sie nie wieder vor einem unüberwindlichen Berg an Aufgaben!
Manchmal vergisst man durch all die Verordnungen und Auflagen den überaus wichtigen Hintergrund der ganzen Paragraphen und Bestimmungen: Datenschutz ist ein Menschenrecht und in der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben. Ohne dieses Grundrecht wäre jeder Form der Willkür Tür und Tor geöffnet. Ihre und unsere Bemühungen dienen also einem sehr guten Zweck.
Ihr Ansprechpartner für IT Consulting
Jascha Plein
Anschaulich und effizient kümmert sich Jascha um Datenschutz und Informationssicherheit in Ihrer Organisation – Geduld und Verständnis inklusive.