Das Monster „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ – packen wir’s an!

Das „Ver­fah­rens­ver­zeich­nis“ wur­de zum „Ver­zeich­nis der Verar­beitungs­tätigkeiten“

Die EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung muss seit Mai 2018 umge­setzt wer­den. Sie löst die vori­gen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen ab und stellt eini­ge Anfor­de­run­gen, vor allem auch in Bezug auf den tech­ni­schen Daten­schutz. Die Ver­ord­nung betrifft alle Behör­den und Kom­mu­nen, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten erhe­ben und spei­chern. Mit einem ganz­heit­li­chen Daten­schutz-Kon­zept sor­gen Sie für recht­li­che Sicher­heit und kon­zen­trie­ren sich auf Ihre Kern­auf­ga­be: die rei­bungs­lo­sen Abläu­fe in Ihrer Behör­de zu garantieren.

Das „Ver­fah­rens­ver­zeich­nis“ wur­de durch die EU-DSGVO zum „Ver­zeich­nis der Verar­beitungs­tätigkeiten“, womit es sei­nen Schre­cken lei­der nicht ver­lo­ren hat. Die gesetz­lich gefor­der­ten Inhal­te haben sich erwei­tert und die Hür­de, über­haupt irgend­wo zu begin­nen, ist hoch. 

Alle behör­den­in­ter­nen Pro­zes­se, bei denen mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gear­bei­tet wird, müs­sen im Ver­zeich­nis detail­liert beschrie­ben wer­den: Wer ist für den Pro­zess ver­ant­wort­lich, wes­halb wer­den die Daten ver­ar­bei­tet, wel­che Per­so­nen­grup­pen sind betrof­fen, um wel­che ihrer Daten geht es, wem wer­den die Daten ver­füg­bar gemacht, gehen die Daten evtl. in Dritt­län­der, wann wer­den die Daten gelöscht? Außer­dem not­wen­dig sind Pro­zess­be­schrei­bun­gen für die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch Drit­te, die soge­nann­te „Auf­trags­ver­ar­bei­tung“.

Betrach­tet man die Abläu­fe in einer Orga­ni­sa­ti­on, wird schnell klar, dass hier eine gan­ze Men­ge Pro­zes­se zusam­men­kom­men. Viel­leicht doch lie­ber gar nicht erst anfan­gen?

Als exter­ne Daten­schüt­zer über­neh­men wir die gesam­te Koor­di­na­ti­on zur Erstel­lung des Ver­zeich­nis­ses und leis­ten prak­ti­sche Hil­fe­stel­lung. Enorm erleich­tert wird die Arbeit durch die Viel­zahl vor­de­fi­nier­ter Pro­zes­se, die nur noch auf Ihre Bedürf­nis­se ange­passt wer­den. Wir neh­men Sie an der Hand und füh­ren Sie struk­tu­riert Schritt für Schritt hin­durch. Sind alle Daten ein­ge­speist, erstellt unse­re spe­zi­el­le Soft­ware auto­ma­ti­siert Ihr end­gül­ti­ges Ver­zeich­nis. So bekom­men Sie das „Mons­ter“ in den Griff und sind dabei recht­lich auf der siche­ren Seite.

Ihr Ansprechpartner für IT Consulting

Jascha Plein

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Anschau­lich und effi­zi­ent küm­mert sich Jascha um Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in Ihrer Orga­ni­sa­ti­on – Geduld und Ver­ständ­nis inklusive.